Unser Service
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Kostenlose Beratung vor Ort
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Fachgerechte Zustandsbeschreibung vor Arbeitsbeginn
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Dienstleistungen erfolgen gründlich und nach allen gesetzlichen Anforderungen
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Unentgeltliche Prüfung unserer Arbeiten vor Ablauf der Garantiefrist
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Festpreisgarantie vor Arbeitsbeginn
Unsere Leistungen
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Rohr- und Kanalsanierung mittels Inlinerverfahren
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Keller- und Gebäudetrocknung
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Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 oder DIN 1986-30
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TV Kanaluntersuchung mittels 360° Vollschwenkkopfkameras
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Sanierung von Fallleitungen
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Rückstausicherung
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Leckageortung
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Rohrreinigung / Hochdruckspülung
Alles noch dicht?
Warum ist eine Dichtheitsprüfung notwendig?
Zum Schutz des Bodens, des Grundwassers und der Kläranlagen ist es von großer Bedeutung, dass Ihre Abwasserleitungen dicht sind. Entscheidend hierfür ist für private Grundstückseigentümer §61 des Wasserhaushaltsgesetzes. Die Verantwortung für den einwandfreien Zustand von Grundleitungen trägt laut Gesetzgeber der Haus- und Grundstückseigentümer. Da Undichtigkeit in Folge von Rohrleitungsbeschädigungen, Muffen, Setzungen, Wurzeleinwuchs oder ähnlichem nicht ungewöhnlich ist, wird durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Anforderung der Dichtheit geregelt. Hausbesitzer stehen stets in der Pflicht, aktuellen Anforderungen an den Umweltschutz nachzukommen.
Besagte Leitungen müssen dicht, standsicher als auch betriebssicher sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man über den Zustand aller Rohrleitungen informiert ist. Wie man sich vor gebrochenen, verstopften oder verschobenen Leitungen, Wurzeleinwuchs und weiteren Störfaktoren schützt und welche Sanierungsarbeiten zukünftige Schäden verhindern, erfahren Sie durch das Generalkanal Team.
Wie lasse ich meine Grundstücksentwässerung richtig prüfen?
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Beratung und Sichtprüfung durch zertifiziertes Unternehmen
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Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30
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Fachgerechte und aussagefähige TV-Inspektion nur in Verbindung mit vorheriger Reinigung
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Dokumentation der Leitungen erfolgt durch Prüfprotokoll und DVD / USB
Gut zu wissen als Hauseigentümer
Um die Gewässer gegen Verunreinigungen zu schützen, dürfen Abwassereinleitungen gemäß Paragraf 57 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur erlaubt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Die konkreten Vorgaben sind in der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt. Mit der Verordnung sind für insgesamt 53 Sektoren bundeseinheitliche Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer festgelegt worden. In Deutschland sind über 96 Prozent der Gesamtbevölkerung an die öffentliche Kanalisation angeschlossen: Das heißt, das Abwasser der Haushalte wird in der öffentlichen Kanalisation gesammelt und in die rund 600.000 Kilometer Abwasserkanäle sowie in die Kläranlagen geleitet.
Zusammengefasst:
Kanalunterhaltung bedeutet nicht nur Umweltschutz sondern immer auch Substanz und somit Werterhaltung.